Physiotherapie – gezielt, individuell und evidenzorientiert
UnserZielistes,SchmerzenundFunktionsstörungenzureduzierensowieBeweglichkeit,Kraft,KoordinationundBelastbarkeitwiederherzustellenoderlangfristigzuerhalten.DabeibetrachtenwirnichtnurdiebetroffeneKörperregion,sonderndenMenschen,seineBewegungsabläufeundseineindividuellenAnforderungenalsGanzes.
Unser Leistungsspektrum
- Physiotherapie
- Sportphysiotherapie
- Kiefertherapie
- Neurologische Physiotherapie
- Medizinische Trainingstherapie
- Muskuloskelettale Rehabilitation
- Rehabilitation nach Verletzungen und Operationen
- Begleitung bei der Rückkehr in Alltag, Beruf und Sport
- Prävention von Beschwerden und erneuten Verletzungen
- Becken Boden nach BEBO
Typische Indikationen
Wir behandeln unter anderem:
- Rückenbeschwerden und Bandscheibenproblematiken
- Nackenbeschwerden und Spannungskopfschmerzen
- Schulterbeschwerden
- Tennisellbogen sowie Beschwerden an Hand und Handgelenk
- Kiefergelenkbeschwerden und craniomandibuläre Dysfunktionen
- Kniebeschwerden und Kniearthrose
- Kreuzbandverletzungen und die Rückkehr in den Sport
- Beschwerden nach dem Umknicken des Sprunggelenks
- Achillessehnenbeschwerden und Fersenschmerzen
- Beschwerden nach Operationen
- Neurologisch bedingte Bewegungs- und Funktionseinschränkungen
Individuelle und zielgerichtete Behandlung
Befund
Wir erfassen die Beschwerden, die körperliche Funktionsfähigkeit und die persönlichen Ziele der Patientinnen und Patienten.
Untersuchung
Je nach Befund untersuchen wir unter anderem Beweglichkeit, Kraft, Stabilität, Koordination, Haltung und Bewegungsabläufe.
Therapieplan und Verlauf
Auf dieser Grundlage erstellen wir einen individuell abgestimmten Therapieplan. Der Verlauf wird regelmässig überprüft und die Behandlung bei Bedarf angepasst.
Unsere Betreuung richtet sich an Menschen jeden Alters und Leistungsniveaus – vom Erhalt der Selbstständigkeit im Alltag bis zur Rückkehr in den Leistungs- und Wettkampfsport.
Behandlung nach den WZW-Kriterien
Unsere physiotherapeutischen Leistungen orientieren sich an den gesetzlichen WZW-Kriterien gemäss Artikel 32 KVG.
Wirksamkeit
Die gewählten Massnahmen sind geeignet, das angestrebte therapeutische Ziel zu erreichen, und orientieren sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Zweckmässigkeit
Die Behandlung wird entsprechend dem Befund, dem individuellen Bedarf und dem Therapieziel ausgewählt und fachgerecht durchgeführt.
Wirtschaftlichkeit
Wir setzen die verfügbaren Ressourcen verantwortungsvoll ein und wählen bei vergleichbarer Wirksamkeit und Zweckmässigkeit eine angemessene und kostengünstige Behandlung.
Damit gewährleisten wir eine qualitativ hochwertige, nachvollziehbare und bedarfsgerechte physiotherapeutische Versorgung.
Zusammenarbeit mit zuweisenden Ärztinnen und Ärzten
Eine gute interprofessionelle Zusammenarbeit ist für uns ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Behandlung. Bei medizinischen Rückfragen, komplexen Verläufen oder einer notwendigen Anpassung des Therapieplans suchen wir nach Möglichkeit den fachlichen Austausch mit der zuweisenden Ärztin oder dem zuweisenden Arzt.
Für Fragen zu unserem Behandlungsangebot oder zur Abklärung, ob wir Patientinnen und Patienten mit einem bestimmten Beschwerdebild begleiten können, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Physiotherapeutische Sturzprävention
Seit dem 1. Juli 2026 gehört die physiotherapeutische Sturzprävention zu den KVG-pflichtigen Leistungen. Sie kann ärztlich verordnet und sowohl ambulant als auch im häuslichen Umfeld durchgeführt werden.
Das Angebot richtet sich insbesondere an Patientinnen und Patienten ab 65 Jahren mit einem moderaten oder hohen Sturzrisiko. Hinweise darauf können sein:
- ein oder mehrere Stürze innerhalb der vergangenen zwölf Monate
- Unsicherheit beim Stehen oder Gehen
- Angst vor einem Sturz
- Einschränkungen der Mobilität
- eine Abnahme der körperlichen Funktionsfähigkeit
- ein zunehmender Unterstützungsbedarf im Alltag
Inhalt der Behandlung
Die physiotherapeutische Sturzprävention umfasst eine standardisierte Einschätzung des individuellen Sturzrisikos sowie gezielte therapeutische Massnahmen. Dazu gehören:
- Abklärung des persönlichen Sturzrisikos
- Training von Gleichgewicht, Kraft und Gangsicherheit
- Beratung zu Bewegung und Sturzprävention
- Empfehlungen für ein sicheres Wohn- und Alltagsumfeld
- Förderung eines regelmässigen und selbstständigen Trainings
- ambulante Behandlung oder Domizilbehandlung nach Bedarf
Hinweise zur Verordnung
Pro Verordnung sind maximal neun Sitzungen möglich. Als Verordnungsdiagnose ist «Sturzpräventionsprogramm» anzugeben.
Domizilbehandlungen müssen ausdrücklich ärztlich verordnet werden. Sind zwei Behandlungen am selben Tag im häuslichen Umfeld erforderlich, müssen diese medizinisch begründet und explizit angeordnet sein.
Nach Abschluss der Behandlung beziehungsweise nach dem Re-Assessment erhalten die verordnenden Ärztinnen und Ärzte eine physiotherapeutische Rückmeldung zum Verlauf und zu den erhobenen Ergebnissen.
Fragen zur Verordnung?
Für Fragen zur Eignung einer Patientin oder eines Patienten sowie zur Verordnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
physioteam-horgen@hin.ch